Training in Kleingruppen
Die angebotenen Tutorien in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (jeweils abwechselnd an den Terminen stattfindend), sollen in kleinen Gruppen auf den Wiederholungs- oder Verbesserungsversuch vorbereiten.
Methodik der Fallbearbeitung
Im Vordergrund der Veranstaltung steht die Methodik der Klausurbearbeitung, d.h. Analyse des Sachverhalts, Verständnis der Aufgabenstellung, Erstellen der Gliederung, Einordnen der Probleme, Schwerpunktsetzung und Zeitmanagement.
Inhaltliche Wiederholung mit Schwerpunktsetzung
Schwerpunktartig werden wesentliche Aspekte und Probleme eines Rechtsgebietes wiederholt. Die Veranstaltung kann jedoch keine flächendeckende Wiederholung gewährleisten.
Individuelle Betreuung
Es soll in der Veranstaltung das individuelle Verbesserungspotential ermittelt werden und somit auch individuelle Hilfestellung beim Ausmerzen von Fehlern und Schwächen gegeben werden. Die Tutoren stehen den Kandidaten neben dem Kleingruppentraining für individuelle Beratung als Ansprechpartner zur Seite.
Vermittlung von Arbeitsgemeinschaften
Das Kleingruppentraining soll auch als Anlauf genutzt werden, um nach dem ersten Versuch neue Partner für Arbeitsgemeinschaften zu finden.
Motivation für den neuen Versuch
Die Erfahrung zeigt, dass nach dem ersten Versuch oft die Motivation schwindet, sich wieder aufzuraffen. Insoweit sollen die Tutorien eine Hilfestellung bieten.
Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltung sind das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, ein Versuch im ersten juristischen Staatsexamen sowie eine Anmeldung im Großen Klausurenkurs. Die Anmeldung ist zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig. Danach ist eine Wiederanmeldung zur weiteren Teilnahme möglich.
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