Am Großen Examens- und Klausurenkurs wurden die Originalexamensklausuren, die seit dem Jahr 2002 (Zivilrecht; Ö-Recht) bzw. 2000 (Strafrecht) im Klausurenkurs gestellt wurden, ausgewertet.
Die in den Auswertungen aufgeführten Punkte orientieren sich an den üblicherweise genannten Problemen der Rechtsgebiete. Bisher nicht in den Klausuren behandelte Probleme werden daher mit einer Null vermerkt. Die Auswertungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich als Orientierungshilfe dienen.
Aus der Häufigkeit der Problemkreise kann lediglich abgeleitet werden, welche Bereiche auf keinen Fall zu vernachlässigen sind. Umgekehrt kann daraus jedoch nicht geschlossen werden, dass bisher nicht geprüfte Punkte nicht in zukünftigen Klausuren abgeprüft werden.
Auswertung der zivilrechtlichen Examensklausuren
Auswertung der öffentlich-rechtlichen Examensklausuren
Auswertung der strafrechtlichen Examensklausuren