Die Teilnahme am Großen Klausurenkurs ist an der Universität zu Köln eingeschriebenen Ersthörern mit angestrebtem Abschluss Erstes Staatsexamen/Erste Prüfung vorbehalten. Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Anmeldung zumindest im 5. Fachsemester befinden.
Die für die Teilnahme erforderliche Anmeldung ist nur online über das KLIPS-System möglich. Bei der Anmeldung ist eine TAN einzugeben, da die Veranstaltung als Prüfung angelegt ist. Die Anmeldung muss dann grundsätzlich zu Beginn eines jeden Semesters erneut vorgenommen werden. Bereits angemeldete TeilnehmerInnen sind bereits in das Wintersemester 2010/2011 übertragen worden, so dass eine Neuanmeldung entfällt. Zu finden ist die Anmeldung zum Großen Klausurenkurs im Bereich Studium unter der Ziffer 72002. Eine Anmeldung ist zu jedem Zeitpunkt im Semester möglich. Weitere Informationen sowie eine Anleitung finden Sie
hier
Nach erfolgreicher Anmeldung müssen auf den Klausuren zwingend der Name sowie die Matrikelnummer angegeben werden.
Bei einer Exmatrikulation erlischt gleichzeitig auch die Anmeldung.
Die Sachverhalte zu den Klausuren werden jeweils in HS II und an der Pforte des Rechtswissenschaftlichen Seminars bereitgestellt. Daneben stehen die Sachverhalte während der Schreibzeiten zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung.
Die handschriftlich verfassten Klausuren sind freitags bis 18.45 Uhr und samstags bis 13.45 Uhr in das entsprechende Fach des im Eingangsbereich des Rechtswissenschaftlichen Seminars bereitstehenden Wagens einzulegen. Eine Ausnahme von der Teilnahmebedingung, die Klausuren - gemäß den Anforderungen im Examen - handschriftlich zu verfassen kann nur in besonders begründeten Fällen gemacht werden (z.B. bei Handverletzungen). Ferner werden nicht handschriftlich verfasste Klausuren nur dann korrigiert, wenn eine Ausnahmegenehmigung zum Zeitpunkt der Erstellung der Klausur bereits erteilt wurde.
Um allen Teilnehmern das regelmäßige Klausurschreiben zu ermöglichen, werden in besonderen Härtefällen Ausnahmen von den Schreibzeiten zugelassen. Dies allerdings nur dann, wenn Teilnehmer zwingend über einen längeren Zeitraum zu den Schreibzeiten verhindert sind. Eine Ausnahmegenehmigung kann aber ggf. auch bezogen auf einen einzelnen Schreibtermin erteilt werden. Als eine Ausnahme rechtfertigende Gründe werden beispielsweise zwingend erforderliche persönliche Kinderbetreuung und gesundheitliche Gründe anerkannt.
Sollte ein besonderer Härtefall vorliegen, so kann eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Schreibzeiten beim Großen Examens- und Klausurenkurs beantragt werden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache in den Räumen des Großen Examens- und Klausurenkurses erforderlich. Ggf. sind schriftliche Nachweise beizubringen.
Nicht korrigierte Klausuren, auf die jedoch ein Korrekturanspruch bestand, werden nur dann nachkorrigiert, wenn dem Großen Examens- und Klausurenkurs dies innerhalb einer Woche nach Rückgabe der jeweiligen Klausur angezeigt wird.
Weitere Informationen zur Teilnahme sowie den sich aus dem Beschluß vom 18.10.2011 ergebenden Änderungen im Hinblick auf die Teilnahme können dem
Handout entnommen werden. Dieses steht zum Download bereit und liegt als Druckexemplar beim Großen Examens- und Klausurenkurs aus.