Der Große Examens- und Klausurenkurs führt seit 2010 zweimal jährlich ein sog. Probeexamen durch. Diese Sonderveranstaltung soll zum einen eine umfassende Überprüfung des eigenen Leistungsstands im Sinne einer „Generalprobe“ ermöglichen. Zum anderen soll sie durch eine realitätsnahe Simulation der Examenssituation eine mentale Vorbereitung auf das Examen bieten.
Es werden daher sechs Klausuren – entsprechend der Verteilung im Examen – in enger zeitlicher Aufeinanderfolge geschrieben. Die Klausuren werden unter Aufsicht angefertigt. Vor den Klausuren finden – wie im Examen – Kontrollen statt.
Die Klausuren werden korrigiert und – wie im „normalen“ Klausurenkurs – ca. drei Wochen nach dem Schreibtermin besprochen. Auch im Probeexamen werden ausschließlich Original-Examensklausuren gestellt. Als besonderer Service wird für jeden Teilnehmer eine Gesamtnotenübersicht mit Angabe der fiktiven „Vorpunktezahl“ erstellt.
Zum Probeexamen zugelassen werden nur Studierende ab dem 6. Fachsemester. Bei großem Andrang werden Studierende, die unmittelbar vor dem Examen stehen, bevorzugt berücksichtigt. Sog. „Abschichter“ werden auch zugelassen, mit Ausnahme solcher, die ausschließlich eine strafrechtliche Klausur schreiben wollen.
Für die Teilnahme am Probeexamen ist eine gesonderte persönliche Anmeldung erforderlich, d.h. die Anmeldung für den Klausurenkurs reicht für die Teilnahme am Probeexamen nicht aus. Eine Anmeldung zum Probeexamen ist zu den Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten des Großen Examens- und Klausurenkurses möglich. Die Anmeldefristen werden rechtzeitig jeweils vor den Probeexamina auf unserer Homepage bekanntgegeben.|
Schreibtermin, jeweils 09.00-14.00 Uhr S11/S12/S21 (Seminargebäude) |
Besprechungstermin, jeweils 16.00-17.30 Uhr HS II |
Rechtsgebiet |
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30.07.2012 |
28.08.2012 |
ZivilR |
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31.07.2012 |
29.08.2012 |
ZivilR |
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02.08.2012 |
30.08.2012 |
ZivilR |
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03.08.2012 |
04.09.2012 |
StrafR |
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06.08.2012 |
05.09.2012 |
ÖffR |
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07.08.2012 |
06.09.2012 |
ÖffR |