Großer Klausurenkurs - Das Konzept

In der Ersten Prüfung kommt der Fallbearbeitung unverändert großes Gewicht zu. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet daher seit nunmehr über 40 Jahren eine von der Vorlesungszeit unabhängige, ganzjährige Lehrveranstaltung zur Examensvorbereitung an, den Großen Klausurenkurs.

Im Großen Klausurenkurs werden ohne Ausnahme Original-Examensklausuren, die vom Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln zur Verfügung gestellt werden, zur Anfertigung unter Examensbedingungen angeboten, korrigiert und besprochen. Zudem wird zu jedem Klausurfall am jeweiligen Besprechungstermin ein von den Mitarbeitern des Großen Klausurenkurses bzw. der Lehrstühle ausgearbeiteter ausführlicher, im Gutachtenstil schulmäßig aufgebauter, schriftlicher Lösungsvorschlag ausgegeben.

Grundsätzlich werden wöchentlich drei Klausuren, jeweils aus dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts einschließlich der Nebengebiete angeboten, von denen die Teilnehmer zwei Klausuren auswählen und schreiben können. Entsprechend der Gewichtung im schriftlichen Examen werden insgesamt aber am meisten zivilrechtliche Klausuren und am wenigsten strafrechtliche Klausuren gestellt. Daher werden in regelmäßigen Zeitabständen nur zwei Klausuren, und zwar aus dem Zivilrecht und dem Straf- oder öffentlichen Recht angeboten.
Die Bearbeitungen sind im eigenen Interesse unter Examensbedingungen, d.h. handschriftlich und nur mit Hilfe des Gesetzestextes (also ohne Kommentare, Lehrbücher und andere Hilfsmittel) im Hörsaal zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt abweichend von den Bedingungen der staatlichen Pflichtfachprüfung (vgl. § 13 Abs. 1 S. 1 JAG NRW) nur 4 ¾ Stunden. Durch diese Verkürzung werden die Teilnehmer dazu angehalten, die vorgegebenen Fälle konzentriert und zügig durchzuarbeiten, um unter der besonderen Belastung im Examen nicht in Zeitnot zu geraten.

Die Korrektur erfolgt nach Examensmaßstäben von Mitarbeitern des Klausurenkurses, die alle das erste juristische Staatsexamen bzw. die Erste Prüfung mit Prädikat bestanden haben. Die Klausuren werden stets mit ausführlichen Randbemerkungen und einem abschließenden Kommentar versehen. In Anbetracht des Zwecks des Klausurenkurses, einen Aufschluss über den eigenen Leistungsstand im Hinblick auf das Examen zu erhalten, wird dabei im Zweifel ein strengerer Maßstab angelegt. Die korrigierten Klausuren werden innerhalb kürzester Zeit (3-4 Wochen) nach dem Schreibtermin im Anschluss an die Besprechung zurückgegeben.

Der von den Mitarbeitern des Klausurenkurses bzw. der Lehrstühle der Fakultät zu dem jeweiligen Klausurfall ausgearbeitete Lösungsvorschlag stellt keine „Musterlösung“ dar, wie man sie vom Bearbeiter in der staatlichen Pflichtfachprüfung erwartet. Die ausformulierten Lösungsvorschläge sind im Interesse der Wiederholung und Vertiefung der Rechtsmaterie wesentlich ausführlicher gehalten und mit Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen versehen. Sinn der Lösungsvorschläge ist es, eine nachträgliche Überarbeitung des jeweiligen Rechtsgebietes zu erleichtern, Aufbauhinweise zu geben und die mündliche Besprechung vom Anspruch der Vollständigkeit zu befreien.

Die im Rahmen des Großen Klausurenkurses gestellten Examensfälle werden überwiegend von Professoren und Lehrbeauftragten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die über eine jahre-, teils jahrzehntelange Prüfungserfahrung verfügen, sowie teilweise von Habilitanden im Rahmen einer zweistündigen Veranstaltung besprochen. Die Besprechungen dienen der Erörterung, Wiederholung und Vertiefung der relevanten Rechtsfragen des Klausurfalles. Darüber hinaus wird gezielt auf Aufbauprobleme und typische, immer wiederkehrende Fehler der Studierenden im Zusammenhang mit bestimmten Problemkreisen aufmerksam gemacht. Hierzu steht den Besprechern ein von den Korrektoren im Anschluss an die Korrektur erstellter Korrekturbericht mit einer entsprechenden Analyse zur Verfügung.





    Mit Beschluss vom 18.10.2011 hat der große Klausurenkurs eine Konzeptänderung erfahren.
    Das neue Modell befindet sich seit dem Schreibwochenende 6./7. Januar in einer zeitlich befristeten Testphase.
    Den Beschluss finden Sie  PDF-Dokumenthier.