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Unsere Stellenangebote

Mitarbeit als studentische Hilskraft

Am Großen Examens- und Klausurenkurs wurden im Jahr 2023 über 14.000 Klausuren korrigiert, die Tendenz ist steigend. Werden Sie Teil eines sehr erfahrenen Teams, das Ihr Engagement zu schätzen weiß und Ihnen in jeder Hinsicht zur Seite stehen wird. Freuen Sie sich auf eine Tätigkeit, die Ihnen schon zu Beginn Ihrer Ausbildung sonst nicht mögliche Einblicke in die große Unbekannte „Examen“ gewährt, und leisten Sie so einen wertvollen Beitrag zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung.

Studentische Hilfskräfte werden am Großen Examens- und Klausurenkurs in der Regel jeweils mit 35 Stunden/Monat (8,05 Stunden/Woche) bei einer monatlichen Vergütung von 463,75 € brutto beschäftigt.

Derzeit ist ab dem 01.06.2024 eine Stelle als studentische Hilfskraft (SHK) zu besetzen. Details entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung entnehmen.

Interessent_innen können sich jederzeit auf eine Stelle als studentische Hilfskraft beim Großen Examens- und Klausurenkurs bewerben (dazu s. rechts bzw. bei Nutzung mit dem Smartphone weiter unten). Sollte aktuell keine Stelle ausgeschrieben sein, werden alle Bewerber_innen, die die unten genannten Anforderungen erfüllen, bei der Besetzung der nächsten frei werdenden Stelle in einem Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bewerbungsfrist: 09.04.2024



Mitarbeit als wissenschaftliche Hilfskraft

Am Großen Examens- und Klausurenkurs wurden im Jahr 2022 über 14.000 Klausuren korrigiert. Werden Sie Teil eines sehr erfahrenen Teams, das Ihr Engagement zu schätzen weiß und Ihnen in jeder Hinsicht zur Seite stehen wird. Freuen Sie sich auf eine Tätigkeit, die Ihnen einen neuen Blickwinkel auf klausurtaktische und rechtsmethodische Fragestellungen eröffnet, und leisten Sie so einen wertvollen Beitrag zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung. Genießen Sie die Vorzüge eigenverantwortlicher Arbeit bei maximaler Flexibilität ohne Anwesenheitspflichten und halten Sie ganz nebenbei Ihr Wissen im materiellen Recht stets aktuell.

Wissenschaftliche Hilfskräfte werden am Großen Examens- und Klausurenkurs in der Regel jeweils mit 35 Monatsstunden (ca. 8 Std./Woche) bei einer monatlichen Pauschalvergütung von 577,50 € beschäftigt. Die Vereinbarung einer höheren wöchentlichen Stundenanzahl (bis zu 19 Stunden/Woche) ist möglich. Referendar_innen und sonstigen Bewerber_innen mit einer anderen Hauptbeschäftigung wird die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung mit 31 Monatsstunden (ca. 7,13 Std./Woche) bei einer monatlichen Pauschalvergütung von 511,50 € angeboten.

Derzeit sind zwei Stellen als wissenschafliche Hilfskraft (WHK) zum 01.01.2024 zu besetzen. Weitere Details können Sie der Stellenausschreibung entnehmen.

Interessent_innen können sich jederzeit auf eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft beim Großen Examens- und Klausurenkurs bewerben (dazu s. rechts bzw. bei Nutzung mit dem Smartphone weiter unten). Sollte aktuell keine Stelle zu besetzen sein, werden alle Bewerber_innen, die die unten genannten Anforderungen erfüllen, bei der Besetzung der nächsten frei werdenden Stelle in einem Auswahlverfahren berücksichtigt.



Tätigkeit als Korrekturassistent:in

Am Großen Examens- und Klausurenkurs wurden im Jahr 2022 über 14.000 Klausuren korrigiert, die Tendenz ist steigend. Eine Korrekturassistenz am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln kann Ihnen einen neuen Blickwinkel auf klausurtaktische und rechtsmethodische Fragestellungen eröffnen; gleichzeitig leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung. Genießen Sie die Vorzüge eigenverantwortlicher Arbeit bei maximaler Flexibilität ohne Anwesenheitspflichten und halten Sie ganz nebenbei Ihr Wissen im materiellen Recht stets aktuell.

Anders als wissenschaftliche Hilfskräfte werden Korrekturassistent_innen am Großen Examens- und Klausurenkurs weder pauschal vergütet noch in irgendeiner Form angestellt. Korrekturassistent_innen arbeiten selbstständig auf Werkvertragsbasis und erhalten pauschal 11,00 € pro korrigierte Klausur. Sie sind aufgrund des selbstständigen Charakters dieser Tätigkeit nicht verpflichtet, Klausuren zu übernehmen. Korrekturassistent_innen haben keine Anwesenheitspflichten oder feste Arbeitszeiten; sie werden bei Bedarf eingesetzt und entscheiden selbst über das eigene Arbeitsaufkommen (20 bis 60 Klausuren pro Korrekturauftrag). Ein postalischer Versand der Klausuren ist allerdings nicht möglich. Die Anweisung der Bezahlung erfolgt jeweils nach Abgabe der Klausuren. Die Versteuerung erfolgt durch die/den Korrektor_in selbst; es existiert allerdings ein jährlicher Freibetrag i.H.v. 3.000,00 € (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG).

Interessent_innen können sich jederzeit als Korrekturassistent_in beim Großen Examens- und Klausurenkurs bewerben (dazu s. rechts bzw. bei Nutzung mit dem Smartphone weiter unten). Sollte aktuell kein erhöhter Bedarf an weiteren Korrekturkräften vorhanden sein, werden Sie auf Wunsch bei einem wieder höheren Klausuraufkommen von uns angeschrieben, sofern Sie die unten genannten Anforderungen erfüllen.