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Der Vortrag in der Ersten Prüfung

Video s.u.

Der Vortrag in der Ersten Prüfung eröffnet den mündlichen Prüfungsteil. Hier müssen Sie (in der Regel) einen kurzen Fall, dessen Lösung Sie in 60 Minuten erarbeitet haben, ansprechend, frei und natürlich rechtlich zutreffend in zwölf Minuten darstellen.

Der Vortrag als Beginn der mündlichen Prüfung wird sehr häufig unterschätzt und entsprechend in der Vorbereitung vernachlässigt; dabei kann der Vortrag durchaus als Ihre Visitenkarte für den Rest des Prüfungstages angesehen werden. Im Rahmen des Vortrages treten Sie das erste Mal der gesamten Prüfungskommission gegenüber. Ein guter Vortrag kann damit den Grundstein für Ihre erfolgreiche Prüfung legen.

Vortragstraining im Sommersemester 2024

Mit Beginn des Sommersemesters 2024 bieten wir ein Vortragstraining an. Das Vortragstraining wird von Professorinnen und Professoren, die neben Ihrer juristischen Expertise auch über jahrelange eigene Erfahrung in der mündlichen Prüfung verfügen, durchgeführt.

Nach Sachverhaltsausgabe haben Sie eine Stunde zur eigenen Vorbereitung zur Verfügung. Pro Sachverhaltsausgabe haben in der Regel drei Prüflinge die Möglichkeit, einen Vortrag einzuüben und dann vorzutragen.

Für das Sommersemester stehen bisher folgende Termine fest (eine Aktualisierung erfolgt je nach Verfügbarkeit):

  • 26. April 2024 - Prof. Dr. Rolfs/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 10:00/13:00/15:00 Uhr
  • 10. Mai 2024 - Prof. Dr. Meier/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 15:00 Uhr
  • 16. Mai 2024 - Prof. Dr. Weißer/Strafrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 16:00 Uhr
  • 31. Mai 2024 - Prof. Dr. Rolfs/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 10:00/13:00/16:00 Uhr
  • 4. Juni 2024 - Prof. Dr. Katzenmeier/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 14:00 Uhr
  • 18. Juni 2024 - Prof. Dr. Koch/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte am Nachmittag (genaue Uhrzeit folgt)
  • 28. Juni 2024 - Prof. Dr. Meier/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 15:00 Uhr
  • 15. Juli 2024 - Dr. Deckenbrock/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 10:00 Uhr
  • 16. Juli 2024 - Prof. Dr. Weißer/Strafrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 16:00 Uhr
  • 19. August 2024 - Dr. Deckenbrock/Zivilrecht - Ausgabe der Sachverhalte um 14:00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das unten stehende Anmeldeformular.

 

Anmeldeformular



Einführungsveranstaltung

Der Große Examens- und Klausurenkurs veranstaltet in Zusammenarbeit mit Herrn Professor Dr. Heinz-Joachim Pabst in der Regel einmal im Semester eine Informationsveranstaltung zum Vortrag in der Ersten Prüfung.

Nachfolgend finden Sie das vollständige Video der Einführungsveranstaltung zum Vortrag in der Ersten Prüfung von Herrn Professor Dr. Pabst.

 

 

Original-Examensvorträge zum Trainieren

Auf der E-Learning-Plattform ILIAS stellt der Große Examens- und Klausurenkurs einige Original-Examensvorträge zur Verfügung, die im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung vor den Justizprüfungsämter in NRW gestellt wurden. Die Sachverhalte und Lösungshinweise können dort einzeln abgerufen und für das eigene Vortragstraining verwendet werden.

Um auf die entsprechenden Inhalte des Großen Examens- und Klausurenkurses unter ILIAS zugreifen zu können, ist eine vorherige Anmeldung zum Großen Examens- und Klausurenkurs unter KLIPS 2.0 erforderlich.

Es handelt sich bei den unter ILIAS bereit gestellten Materialien nicht um dieselben Vortragsfälle, die mit Unterstützung von Herrn Prof. Dr. Pabst geübt werden können. Wir werden in Zukunft daran arbeiten, die aktuell zur Verfügung stehende Sammlung unter ILIAS immer wieder mit neuen Vortragsfällen zu erweitern. Mit der Veröffentlichung der Original-Examensvorträge verfolgen wir das Ziel, einen realitätsgetreuen Eindruck von den an den Vortrag in der ersten Prüfung gestellten Anforderungen zu vermitteln und so die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung noch einmal zu verbessern. 

Hinweis: Die zu den Vortragsfällen veröffentlichten Lösungshinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen auch keine Musterlösungen dar; sie sind nicht mit den Musterlösungen, die im Rahmen des Großen Klausurenkurses ausgegeben werden, vergleichbar. Sie sollen lediglich auf die Probleme hinweisen, die zur Ausgabe der Aufgabe in der staatlichen Prüfung veranlasst haben.